Hamburg, 09.04.2020, Lukas Block

Die Präsidentschaft des europäischen Rates hat notwendige Änderungen bezogen auf den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/745 unterbreitet, die vor allem sicherstellen, dass auch Artikel 120(3) durch die Änderung bedacht wird.
Nach diesen Änderungen ist der Vorschlag bereit, dem Parlament präsentiert zu werden. Die Präsidentschaft des Rats hat bestätigt, dass sie bereits mit den Delegationen in Kontakt getreten sind und sie zeigen sich optimistisch, dass eine große Mehrheit den Vorschlag unterstützen wird.

Die nächsten Schritte sind:

  • Erste Lesung im europäischen Parlament am 16 April inkl. Abstimmung
  • Abstimmung des Rates. Der Rat wird darum gebeten von seiner ihm zustehenden Beratungszeit von 8 Wochen abzuweichen.
  • Beratung mit dem europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie dem Ausschuss der Regionen.

Ohne Einspruch kann die Änderung der Verordnung nach Abschluss dieser Tätigkeiten in Kraft treten. Da die Änderung natürlich vor dem ursprünglichen Geltungsbeginn abgeschlossen sein muss, bleibt dafür jedoch nicht viel Zeit.
Dennoch halten wir es für das wahrscheinlichste Szenario, dass der Vorschlag zwischen Ende April und Anfang Mai in Form einer Verordnung zur Änderung der MDR seinen Weg ins Amtsblatt der europäischen Union findet.