![]() | 11.10.2023 | 10:00 - 14:30 |
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Post-Market Surveillance im MDR Zeitalter
Das von der Verordnung (EU) 2017/745 geforderte System zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen (Post-Market Surveillance, kurz: PMS) beschreibt Aktivitäten, welche Hersteller nach dem Inverkehrbringen eines Medizinproduktes über die gesamte Lebensdauer durchführen müssen. Hersteller von Medizinprodukten müssen in der Phase nach dem Inverkehrbringen eine aktive Rolle spielen, indem sie systematisch und aktiv Informationen über die Erfahrungen mit ihren Produkten nach dem Inverkehrbringen sammeln, um die fortwährende Sicherheit und Leistungsfähigkeit ihrer Medizinprodukte zu gewährleisten sowie Verbesserungspotential ermitteln zu können.
Hierzu gehört neben der Zusammenarbeit mit den für Vigilanz- und Marktüberwachungstätigkeiten zuständigen nationalen Behörden insbesondere die aktive Erhebung einschlägiger Daten und Informationen – einschließlich klinischer Daten aus der Nachbeobachtung – sowie im Zusammenhang mit durchgeführten präventiven und/oder korrigierenden Maßnahmen gesammelte Erfahrungen, welche zur Aktualisierung aller relevanten Teile der technischen Dokumentation genutzt werden, wie etwa der Risikomanagement-/ Gebrauchstauglichkeit-Akte oder der klinischen Bewertung.
Folgende Inhalte sind Thema des Seminars:
- Anforderungen an Post-Market Surveillance (PMS) gemäß Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte
- Anforderungen an ein System des Herstellers für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen (Artikel 83)
- Schnittstellen zu den Qualitätsmanagementprozessen nach Artikel 10 Absatz 9 und EN ISO 13485
- Aufstellung eines soliden PMS- & PMCF-Plans (Artikel 84, Anhang III & Anhang XIV Teil B)
- Identifizieren der geeigneten Datenquellen und richtiges Auswerten von Daten
- Meldung von Trends (Artikel 88)
- Anforderungen an das Post-Market Clinical Follow-Up und die Bedeutung für die klinische Bewertung (Artikel 61 (11))
- PMS-Bericht (Artikel 85) und regelmäßige Aktualisierung des Berichts über die Sicherheit (PSUR), (Artikel 86)
- Geforderter Mindestinhalt des Berichts unter Berücksichtigung der Anforderungen aus den Artikeln 83, 85 & 86
- Umsetzungsmöglichkeiten in der Praxis
- Unterschiede und Schnittstellen zum Kurzbericht über Sicherheit und klinischer Leistung (Artikel 32)
- Einfluss der PMS-Aktivitäten auf die Technische Dokumentation (Anhang II und III)
- Post-Market Surveillance unter Mitwirkung von Wirtschaftsakteuren sowie PMS-Pflichten als Bevollmächtigter (Artikel 11)
- Aktueller Stand der normativen und gesetzlichen Anforderungen
Seminarziel
Mit dem Seminar sollen dem Teilnehmer die Grundlagen des Systems zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen nach der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte erläutert und ein Grundstein zur Entwicklung eines eigenen Systems gelegt werden. Die Lerninhalte des Seminars werden anhand von Beispielen vertieft. Ziel ist es, eigenständig einen Plan erstellen zu können, durch richtige Fragestellungen die für das Medizinprodukt geeigneten Methoden zu spezifizieren, Daten zu sammeln oder generieren und Erkenntnisse aus den Daten abzuleiten, um notwendige Maßnahmen zur kontinuierlichen Sicherstellung der Sicherheit, Leistungsfähigkeit und des klinischen Nutzens des Medizinprodukts zu ermitteln. Nach dem Seminar kennt der/ die Teilnehmer/in die Anforderungen und Prozessschnittstellen und ist in der Lage, die geforderten Konformitätsnachweise zu generieren und zu dokumentieren.
Ihre Vorteile unserer Online-Seminare
Unsere Online-Seminare bieten Ihnen auch weiterhin die Möglichkeit sich über aktuelle Themen in der Medizintechnik fortzubilden.
Während der Live-Präsentation im Internet können Sie selbstverständlich direkt mit unseren Referenten kommunizieren. Um einen optimalen Wissenstransfer zu ermöglichen, ist dieses Online-Seminar auf ca. 4,5 Stunden ausgelegt, damit wir genügend Zeit für Ihre Anmerkungen und Fragen haben. Des Weiteren gewährleistet eine kleine Teilnehmergruppe einen interessanten Erfahrungsaustausch untereinander und mit dem Referenten.
Technische Voraussetzungen:
Die Teilnahme an einer Online-Schulung kann per PC, Tablet oder sogar Smartphone erfolgen. Voraussetzungen sind lediglich eine Internetverbindung sowie ein gängiger Internetbrowser. Eine spezielle Software ist für die Teilnehmer nicht erforderlich. Ein Headset ist sicherlich hilfreich, um Geräusche aus der Hintergrundkulisse zu unterdrücken. Ein integrierter Lautsprecher und ein Mikrofon sorgen für einen interaktiven Austausch der Teilnehmer während des Online-Seminars.
Leistungen
Der Teilnehmerbeitrag beinhaltet die Seminarunterlagen in elektronischer Form und einen Teilnahmenachweis. Es wird darüber hinaus selbstverständlich Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch der Teilnehmer und zur Diskussion mit unseren Experten geben.