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    Digitale-Versorgung-Gesetz

    Mit dem Beschluss des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) im November 2019 wurde der Weg für die „App auf Rezept“ geebnet und fortgeführt durch das Inkrafttreten der Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) im April 2020. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird in Zukunft die zentrale Anlaufstelle für Hersteller von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), welche ein Verzeichnis führen wird, das den Herstellern der darin gelisteten Anwendungen eine Erstattung durch die Krankenkassen ermöglicht.

    Diese deutschsprachige Keynote thematisiert die Anforderungen des Digitale-Versorgung-Gesetz und der Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung, mit einem Fokus auf die Definition einer DiGA, notwendigen Herstelleraktivitäten zur erfolgreichen Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis des BfArM und der damit verbundenen Erstattungsfähigkeit.

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