Hamburg, 20.05.2020, Berkin Güler

Mit dem Beschluss zum Pandemieschutzgesetz II hat der Bundesrat in der Sitzung am 15. Mai 2020 unter anderem auch auf die Verschiebung des Geltungsbeginns der MDR auf EU-Ebene reagiert und folgende Anpassungen angenommen:

  • Außerkrafttreten des MPG am 26. Mai 2021
  • Inkrafttreten des MPEUAnpG am 26. Mai 2021 und
  • Inkrafttreten des MPDG ebenfalls am 26. Mai 2021
  • MDR: Der Artikel 59 der Verordnung (EU) 2017/745 („Sonderzulassung“) ist vorzeitig in Kraft getreten

Nun muss nur noch der Bundespräsident zustimmen.