Hamburg, 19.12.2019, Dr. Norman Kaufmann

Im EU-Parlament wurde das zweite Korrigendum zur Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) verabschiedet (17.12.19). Damit haben Hersteller von Klasse I Produkten, die zukünftige in eine höhere Risikoklasse fallen und dadurch eine benannte Stelle benötigen, eine verlängerte Übergangsfrist hinsichtlich des Inverkehrbringens sowie der Inbetriebnahme dieser Produkte bis zum 26.05.2024, insofern die Konformität für die betreffenden Produkte vor dem 26.05.2020 erklärt wird. Darüber hinaus behalten durch eine benannte Stelle bereits ausgestellte, gültige Konformitätsbescheinigungen (für die RL 93/42/EWG und RL 90/385/EWG) ebenfalls ihre Geltungsdauer bis zum 26.05.2024 (Link).