Hamburg, 12.11.2019, Dr. Norman Kaufmann

Am 7. November 2019 hat der Bundestag das Digitale Versorgung-Gesetz (DVG) verabschiedet. Die Einführung von digitalen Lösungen soll dabei helfen die Patientenversorgung und die Versorgungsprozesse zu verbessern. Das DVG sieht zudem ein Fast-Track-Verfahren (Produktprüfung und Aufnahme in ein Verzeichnis durch das BfArM) für den Zugang von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) in die Gesundheitsversorgung vor. Dabei handelt es sich zunächst um Medizinprodukte, die nach der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR) einer niedrigen Risikoklasse (Klasse I oder IIa) zuzuordnen sind.