Hamburg, 04.09.2019, Dennis Elmers

Die BSI verkündete am 02. September, dass ein Produkt der Klasse IIa (nach Regel 20 des Anhang VIII der Verordnung (EU) 2017/745) zertifiziert wurde.
Dabei handelt es sich offensichtlich um ein Produkt, welches für die Verabreichung von Arzneimitteln durch Inhalation bestimmt ist.
Unter der Richtlinie 93/42/EWG handelte es sich dabei noch um ein Klasse I Produkt, welches nicht durch eine Benannte Stelle überprüft wurde.

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